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Politik Von der Bescheid-Redaktion aus der Morgenausgabe vom

Gebäudetyp E: Entwurf für einfacheres Bauen

Erst ein Entwurf: Kabinett, Bundestag und Bundesrat stehen aus, Start frühestens Mitte 2027 – Unions-Baupolitiker Luczak fordert umfangreiche Änderungen.

Symbolbild zu „Gebäudetyp E: Entwurf für einfacheres Bauen“
Ausschnitt · Symbolbild: Lukas Kosc / Pexels · Quelle

Zwei Bundesministerinnen haben einen Gesetzentwurf zum sogenannten Gebäudetyp E vorgelegt, berichteten tagesschau und ZDFheute am Montag, 26. Oktober. Bauherren und Planer sollen bei Einfamilien- wie Mehrfamilienhäusern auf Standards verzichten können, die nicht zwingend sind. So soll Bauen einfacher, schneller und billiger werden. Pilotprojekte zeigen laut Justizministerium, dass die Bauwerkskosten dadurch um etwa 10 bis 15 Prozent sinken könnten.

Gemeint sind Komfortstandards. Die tagesschau nennt als Beispiele eine vorgeschriebene Zahl von Steckdosen im Wohnzimmer, besonders hohe Decken sowie dicke Fenster und Wände für den Schallschutz. ZDFheute führt eine geringere Norm-Temperatur im Schlafzimmer, weniger Trittschallschutz im Einfamilienhaus und den Verzicht auf einen Handtuchtrockner im Bad an. Bei Sicherheit und Gesundheit soll dagegen nicht gespart werden dürfen, etwa bei Brandschutz, Statik, Belüftung und Licht.

Nach geltendem Vertragsrecht riskieren Architekten oder Bauunternehmer eine Klage des Käufers, wenn sie von solchen Standards abweichen. Künftig soll einfacher gebaut werden dürfen, wenn sich alle Beteiligten einig sind, und zwar mit mehr Rechtssicherheit als bisher. Kommt keine Vereinbarung zustande, gelten die alten Regeln weiter.

Kritik kommt von mehreren Seiten. Mieter- und Verbrauchervertreter warnten laut ZDFheute schon früh vor weniger Qualität zum gleichen Preis. Der baupolitische Sprecher der Union, Jan-Marco Luczak, verlangt nach Angaben von t-online umfangreiche Änderungen am Entwurf. „An diesen Hürden kann der Gebäudetyp E in der Praxis scheitern, das zeigen die Erfahrungen mit der aktuellen Rechtslage“, sagte Luczak.

Als Nächstes müsste das Bundeskabinett den Entwurf beschließen, danach befassen sich Bundestag und Bundesrat damit. Die beiden Ministerinnen wollen das Gesetz frühestens Mitte 2027 in Kraft setzen.

Bilder im Video (Ausschnitte): Symbolbild: Lukas Kosc / Pexels · Quelle · Symbolbild: Павел Хлыстунов / Pexels · Quelle · Foto: Eric Fischer / Wikimedia Commons / CC BY 2.0 · Archivbild 2018: Baukräne in Berlin · Symbolbild: Davide Comunian / Pexels · Quelle · Videoclip: Pexels · Quelle

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