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BESCHEID

Pflichtangaben

Datenschutz

Diese Website kommt ohne Tracking-Cookies und ohne fremde Analyse-Dienste aus; gezählt wird mit gekürzter IP-Adresse auf unserem eigenen Server. Inhalte von YouTube, Instagram, Facebook oder TikTok laden erst, wenn du sie anklickst.

Verantwortlicher

Let’s Do. – Inh. Peter Seidl, Bahnhofstraße 67, 85088 Vohburg an der Donau, Deutschland. E-Mail: redaktion@bescheid-news.de

Hosting und Server-Protokolle

Wir hosten die Website selbst: Sie läuft auf einem Server von Let’s Do. in einem Rechenzentrum in Nürnberg (Deutschland). Der Betreiber des Rechenzentrums verarbeitet Daten nur in unserem Auftrag und nach unseren Weisungen; mit ihm haben wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen. Beim Aufruf einer Seite verarbeitet der Server technisch notwendige Daten: IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Adresse, Antwortcode, übertragene Datenmenge, Browser und Betriebssystem sowie die zuvor besuchte Seite. Das dient dem sicheren Betrieb und der Abwehr von Angriffen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Protokolle werden nach sieben Tagen gelöscht.

Zum Schutz vor Angriffen sperrt der Server Adressen, von denen wiederholt fehlgeschlagene Anmeldeversuche kommen (dreimal innerhalb von zehn Minuten), für 24 Stunden. Das Protokoll dieser Sperren mit den betroffenen IP-Adressen bewahren wir höchstens acht Wochen auf. Anfragen, die unsere Firewall für Webanwendungen als Angriff erkennt, werden mit IP-Adresse und Anfrage protokolliert und nach höchstens acht Tagen gelöscht (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Keine Tracking-Cookies, keine Werbe-Tracker

Wir setzen keine Tracking-Cookies und keine Werbedienste ein. Ein einziges Cookie gibt es nur, wenn du es selbst auslöst: wenn du der Reichweitenmessung widersprichst (siehe „Reichweitenmessung“). Schriften werden von unserem eigenen Server geladen, nicht von Google. Wählst du zwischen Tag- und Feierabend-Ansicht, merkt sich dein Browser deine Wahl lokal (localStorage, Eintrag „bescheid-ansicht“); sie verlässt dein Gerät nicht. Das ist ohne Einwilligung zulässig, weil du es selbst einstellst (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG).

Reichweitenmessung

Wir möchten wissen, wie viele Menschen Bescheid lesen und welche Meldungen sie erreichen. Dafür zählen wir — ohne Cookie, ohne dauerhafte Kennung und ohne dass dein Browser Kontakt zu einem Statistik-Server aufnimmt.

Wie das geht. Beim Aufruf einer Seite meldet unser eigener Server — nicht dein Browser — den Aufruf an unsere Matomo-Instanz. Matomo ist freie Software; sie läuft auf einem Server von Let’s Do. in einem Rechenzentrum in Nürnberg (Deutschland). Auf deinem Gerät läuft dafür kein Matomo-Skript, und dein Browser fragt keinen Server außer unserem an.

Was wir erfassen. Je Seitenaufruf: die aufgerufene Adresse (ohne Suchbegriffe und ohne Zusätze wie Klick-Kennungen), den Titel der Seite, die zuvor besuchte Seite (bei fremden Seiten nur Adresse und Pfad), Datum und Uhrzeit, die Sprache deines Browsers, Browser und Betriebssystem (aus der Browserkennung), die Zeit, die unser Server für die Seite gebraucht hat, und deine IP-Adresse — gekürzt, bevor sie an Matomo geht: Bei IPv4 setzen wir die letzten beiden Bytes auf null (aus 203.0.113.77 wird 203.0.0.0), bei IPv6 die letzten zehn Bytes. Die vollständige Adresse steht nur in den Server-Protokollen (siehe „Hosting und Server-Protokolle“). Aus der gekürzten Adresse erkennt Matomo nur Land und Region. Wir erfassen keine Bildschirmgröße, keine Schriften und keine Plug-ins und legen kein Profil an. Damit Matomo mehrere Aufrufe desselben Besuchs zusammenfassen kann, bildet es aus gekürzter IP-Adresse, Browser, Betriebssystem und Sprache eine Prüfsumme mit einem zufälligen Schlüssel, den es nach spätestens 24 Stunden verwirft. Diese Tageskennung wird mit den Rohdaten gespeichert, liegt aber nicht auf deinem Gerät; über den Tag hinaus erkennt Matomo dich damit nicht wieder. Nicht gezählt werden Aufrufe von Suchmaschinen und anderen Programmen, von angemeldeten Mitgliedern der Redaktion und alle Aufrufe, denen du widersprochen hast (siehe unten).

Wozu. Allein dazu, die Reichweite von Bescheid zu verstehen: wie viele Menschen welche Seiten lesen und woher sie kommen (Suchmaschine, Link, App, Benachrichtigung). Wir bilden keine Profile einzelner Personen und geben nichts an Werbenetzwerke.

Rechtsgrundlage. Unser berechtigtes Interesse, die Reichweite eines Nachrichtenangebots zu kennen und es zu verbessern (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Dein Interesse überwiegt unseres nicht: Die IP-Adresse wird vor der Zählung gekürzt, es gibt nur eine Tageskennung und kein Profil, nichts geht an Dritte, und du kannst jederzeit widersprechen. Auf deinem Gerät wird dafür nichts gespeichert und nichts ausgelesen: Unser Server wertet nur aus, was dein Browser beim Aufruf einer Seite ohnehin mitschickt. Deshalb brauchen wir dafür keine Einwilligung nach § 25 TDDDG und kein Cookie-Banner.

An wen die Daten gehen. An niemanden. Die Matomo-Instanz läuft auf einem Server von Let’s Do.; der Betreiber des Rechenzentrums verarbeitet Daten nur in unserem Auftrag (Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, siehe „Hosting und Server-Protokolle“). Es gibt keine Übermittlung in Drittländer, und die Hersteller von Matomo erhalten keine Daten.

Wie lange. Die einzelnen Aufrufe (Rohdaten) löschen wir nach 180 Tagen. Auswertungen — Summen wie „Aufrufe je Tag und Seite“ — enthalten keinen Personenbezug und bleiben bestehen. Zwischen deinem Aufruf und der Weitergabe an Matomo liegt der gekürzte Eintrag kurz in einer Warteschlange auf unserem Server, in der Regel Sekunden, höchstens 24 Stunden; danach ist er dort gelöscht.

Widerspruch. Du kannst dem Zählen jederzeit widersprechen (Art. 21 DSGVO), ohne Begründung und ohne Nachteil. Zwei Wege:

  • Schalte in deinem Browser „Do Not Track“ oder „Global Privacy Control“ ein. Beides beachten wir auf unserem Server; dafür wird bei dir nichts gespeichert.
  • Oder klicke unten auf „Nicht mehr mitzählen“. Dann legt dein Browser — nur auf diesen Klick — einen Eintrag an (Cookie „bescheid_nicht_zaehlen“ mit dem Wert „1“, ein Jahr gültig, ohne Kennung). Daran erkennt unser Server bei jedem Aufruf, dass er dich nicht zählen soll; das ist die einzige Möglichkeit, deinen Widerspruch dauerhaft zu merken, weil unser Server nur sieht, was dein Browser mit der Anfrage schickt. Der Eintrag ist nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG ohne Einwilligung zulässig, weil du ihn ausdrücklich verlangst. „Wieder mitzählen“ löscht ihn.

App und Offline-Lesen

Du kannst Bescheid wie eine App auf den Startbildschirm legen. Erst wenn du das tust, auf „Installieren“ tippst oder Push-Nachrichten einschaltest, richtet dein Browser einen Service Worker ein und speichert Teile der Website und die zuletzt gelesenen Seiten auf deinem Gerät, damit die App schnell startet und auch ohne Netz lesbar bleibt. Beim bloßen Lesen im Browser geschieht das nicht. Diese Daten bleiben auf deinem Gerät; wir erhalten sie nicht. Du kannst sie jederzeit in den Einstellungen deines Browsers löschen, und wenn du die App vom Startbildschirm entfernst, verschwinden sie ebenfalls. Rechtsgrundlage ist § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG: Du hast die App-Funktion selbst gewählt, und ohne diesen Speicher funktioniert sie nicht. Klickst du einen Hinweis zum Installieren weg, merkt sich dein Browser das lokal für 60 Tage (localStorage, Eintrag „bescheid-app-weg“), damit er dich nicht erneut fragt. Die Erklärvideos zum Installieren liegen auf unserem eigenen Server und laden erst, wenn du sie abspielst.

Die Teilen-Knöpfe sind einfache Links: Erst wenn du auf WhatsApp, Facebook oder X tippst, öffnet sich der jeweilige Dienst mit der Adresse der Seite. Vorher wird nichts von dort geladen.

Push-Nachrichten

Wenn du willst, schickt dir Bescheid Eilmeldungen und neue Ausgaben als Benachrichtigung aufs Handy oder den Computer — auch wenn die Seite gerade nicht geöffnet ist. Das passiert nur, wenn du es selbst einschaltest: erst mit einem Klick auf „Einschalten“ bei uns, dann mit der Erlaubnis, die dein Browser dabei abfragt. Vorher lädt die Seite nichts davon, und sie fragt auch nicht von sich aus.

Was wir speichern. Beim Einschalten legt dein Browser eine Anmeldung bei dem Push-Dienst seines Herstellers an und übergibt uns drei Angaben: eine lange, zufällige Adresse, unter der der Push-Dienst dich erreicht, und zwei Schlüsselangaben, mit denen wir die Nachricht so verschlüsseln, dass nur dein Browser sie lesen kann. Dazu speichern wir, welche Themen du gewählt hast (Eilmeldungen, Morgenausgabe, Feierabend, Spezial), die Zeitpunkte von Anmeldung und letzter Änderung, den Zeitpunkt der letzten erfolgreichen Zustellung und einen Zähler für fehlgeschlagene Zustellungen. Wir speichern keinen Namen, keine E-Mail-Adresse, keine Telefonnummer, keine Gerätekennung und nicht deine IP-Adresse. Weil die Anmeldung ohne Namen auskommt, erfahren wir nicht, wer du bist.

Wozu. Allein dazu, dir die Nachrichten der Themen zuzustellen, die du gewählt hast. Wir messen nicht, ob eine Nachricht angezeigt oder angetippt wurde, und wir werten die Anmeldungen nicht aus. Wenn der Push-Dienst meldet, dass eine Nachricht angenommen wurde, halten wir nur das fest.

Rechtsgrundlage. Deine Einwilligung durch das Einschalten (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 25 Abs. 1 TDDDG, weil dafür ein Eintrag in deinem Browser angelegt wird). Du kannst sie jederzeit für die Zukunft widerrufen, indem du die Benachrichtigungen ausschaltest.

Missbrauchsschutz. Um massenhaftes Anmelden zu bremsen, zählen wir die Anfragen je Anschluss. Dafür bilden wir aus der IP-Adresse eine Prüfsumme mit einem geheimen Schlüssel; sie gilt eine Stunde und wird spätestens am folgenden Tag gelöscht (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die IP-Adresse selbst speichern wir dafür nicht. Dass der Server sie beim Aufruf technisch kurz verarbeitet, steht oben unter „Hosting und Server-Protokolle“.

Auf deinem Gerät. Damit die Glocke weiß, was du eingestellt hast, merkt sich dein Browser lokal die gewählten Themen und ob du das Push-Angebot weggeklickt hast (localStorage, Einträge „bescheid-push“ und „bescheid-push-karte“), und der Service Worker bekommt die Themen und die Adresse deiner Anmeldung in einem lokalen Speicher (IndexedDB „bescheid-push“). Das geschieht erst, wenn du Push einschaltest oder das Angebot wegklickst, und verlässt dein Gerät nicht.

An wen die Daten gehen. Die Nachricht läuft über den Push-Dienst deines Browsers. Er ist es, der deinem Gerät die Nachricht zustellt, und er sieht dabei die Adresse deiner Anmeldung, den Zeitpunkt und die Größe der Nachricht — den Inhalt nicht, denn der ist nach dem Web-Push-Standard (RFC 8291) für ihn verschlüsselt. Welcher Dienst das ist, hängt vom Browser ab:

  • Chrome, Edge, Brave, Samsung Internet und andere auf Chromium-Basis, auch auf Android: Google (Firebase Cloud Messaging), Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
  • Safari auf iPhone, iPad und Mac, auch die auf den Home-Bildschirm gelegte Web-App: Apple Distribution International Ltd., Cork, Irland.
  • Firefox: Mozilla Corporation, USA.
  • Microsoft Edge unter Windows kann statt Google den Windows-Benachrichtigungsdienst nutzen: Microsoft Ireland Operations Limited, Dublin, Irland.

Google und Microsoft sind nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert; für sie gilt ein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Mozilla (Firefox) und Apple (Safari) sind dort nicht zertifiziert. Nutzt du einen dieser Browser, schicken wir deine Nachrichten an ihren Push-Dienst, der Server in den USA betreiben kann, wo das Datenschutzniveau nicht dem der EU entspricht. Das geschieht, weil du die Zustellung über deinen Browser ausdrücklich gewünscht hast (Art. 49 Abs. 1 lit. b DSGVO). Wir übermitteln dabei nur die Adresse deiner Anmeldung und die verschlüsselte Nachricht. Wir selbst geben die Anmeldungen an niemanden sonst weiter und verkaufen sie nicht.

Wie lange. Bis du die Benachrichtigungen ausschaltest. Wenn du sie im Browser sperrst, die Website-Daten löschst oder die Web-App entfernst, meldet der Push-Dienst bei der nächsten Nachricht, dass es dich nicht mehr gibt; dann löschen wir deine Anmeldung sofort. Scheitert die Zustellung zehnmal hintereinander aus anderen Gründen, löschen wir sie ebenfalls.

Abmelden. Über die Glocke im Kopf jeder Seite („Ausschalten“) oder unten im Fuß unter „Push-Nachrichten“. Dann löschen wir deine Anmeldung bei uns, und dein Browser gibt die bei ihm an. Du kannst die Erlaubnis auch jederzeit in den Einstellungen deines Browsers oder Betriebssystems entziehen. Möchtest du Auskunft oder Löschung, ohne die Benachrichtigungen im Browser selbst auszuschalten: Weil wir dich nicht namentlich kennen, können wir einen Eintrag nur dir zuordnen, wenn du uns die Adresse deiner Anmeldung nennst — am einfachsten ist es, die Benachrichtigungen auszuschalten; damit ist der Eintrag weg. Deine weiteren Rechte stehen unten unter „Deine Rechte“.

Videos und Beiträge der Plattformen

Unsere Ausgaben erscheinen auf YouTube, Instagram, Facebook und TikTok. Auf dieser Website zeigen wir an deren Stelle zunächst nur ein Vorschaubild von unserem eigenen Server. Erst wenn du auf „Video abspielen“ oder einen Plattform-Knopf klickst, wird der Inhalt von der jeweiligen Plattform geladen. Dabei erhält diese deine IP-Adresse und Angaben zu deinem Browser und kann Cookies setzen. Rechtsgrundlage ist deine Einwilligung durch den Klick (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, § 25 Abs. 1 TDDDG).

  • YouTube: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland — wir nutzen den erweiterten Datenschutzmodus (youtube-nocookie.com).
  • Instagram und Facebook: Meta Platforms Ireland Limited, Merrion Road, Dublin 4, Irland.
  • TikTok: TikTok Technology Limited, 10 Earlsfort Terrace, Dublin, Irland.

Für das Laden nach deinem Klick und die Übermittlung deiner Daten an die Plattform sind wir mit dem jeweiligen Anbieter gemeinsam verantwortlich (EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019, C-40/17); was die Plattform danach mit den Daten tut, verantwortet sie allein. Mit Meta gilt dafür dessen Vereinbarung über die gemeinsame Verantwortlichkeit (facebook.com/legal/controller_addendum); deine Rechte kannst du bei uns oder beim Anbieter geltend machen. Die Anbieter können Daten in die USA und andere Drittländer übermitteln; für die USA stützen sie sich auf das EU-US Data Privacy Framework oder auf Standardvertragsklauseln. TikTok greift nach eigenen Angaben auch von außerhalb Europas auf Daten zu, auch aus China; die irische Datenschutzbehörde hat das 2025 beanstandet, das Verfahren ist gerichtlich nicht abgeschlossen.

Werbung

Anzeigen auf dieser Website sind als „Anzeige“ gekennzeichnet und kommen von unserem eigenen Server, ohne Cookies und ohne Tracking. Klicks auf eine Anzeige zählen wir nur als Summe je Werbeplatz und Monat, ohne IP-Adresse oder sonstige Angaben über dich.

Links zu Quellen

Unter jeder Meldung verlinken wir ihre Quellen. Folgst du einem Link, gelten die Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Seite. Das gilt auch für die Links zu unseren Kanälen auf YouTube, Instagram, Facebook und TikTok: Es sind einfache Links, vorher wird nichts von dort geladen.

Kontakt per E-Mail und Formular

Schreibst du uns, verarbeiten wir deine Adresse und Nachricht, um zu antworten oder einen Fehler zu korrigieren (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wir löschen die Nachricht, wenn sie erledigt ist und keine Aufbewahrungspflicht besteht.

Kontaktformular. Schreibst du uns über das Formular unter /kontakt/, schickt unser Server deine E-Mail-Adresse, deinen Namen, falls du ihn angibst, und deine Nachricht als E-Mail an unser Postfach redaktion@bescheid-news.de, um dir zu antworten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Auf der Website selbst speichern wir davon nichts; die E-Mail löschen wir, wenn die Sache erledigt ist und keine Aufbewahrungspflicht besteht. Um massenhaftes Absenden zu bremsen, bilden wir aus deiner IP-Adresse eine Prüfsumme mit einem geheimen Schlüssel; sie gilt eine Stunde und wird spätestens am folgenden Tag gelöscht. Das Formular lädt nichts von fremden Servern und setzt keine Cookies.

Dein Widerspruchsrecht

Wo wir Daten auf Grundlage unseres berechtigten Interesses verarbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) — Server-Protokolle, Reichweitenmessung, Missbrauchsschutz, Antworten auf deine E-Mails —, kannst du jederzeit aus Gründen, die sich aus deiner besonderen Situation ergeben, widersprechen (Art. 21 DSGVO). Der Reichweitenmessung kannst du ohne Begründung widersprechen, wie oben beschrieben. Schreib uns an redaktion@bescheid-news.de.

Musst du uns Daten geben?

Nein. Ohne die Verbindungsdaten, die dein Browser bei jedem Aufruf mitschickt, kann er die Seite aber nicht abrufen, und ohne die Anmeldung deines Browsers können wir dir keine Push-Nachrichten schicken. Automatisierte Entscheidungen im Sinne von Art. 22 DSGVO treffen wir nicht, und wir bilden keine Profile.

Deine Rechte

Du hast das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen eine Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen. Eine Einwilligung kannst du jederzeit für die Zukunft widerrufen. Außerdem kannst du dich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO), etwa beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 18, 91522 Ansbach.

Stand: 13. Oktober 2026

Push-Nachrichten · kostenlos

Wir sagen dir Bescheid.

Eilmeldungen sofort, auf Wunsch auch die Morgen- und die Feierabendausgabe. Du entscheidest, was ankommt — und stellst es jederzeit wieder ab.

Auf iPhone und iPad gehen Push-Nachrichten, sobald Bescheid auf deinem Home-Bildschirm liegt. Das dauert eine halbe Minute.

Dein Browser blockiert Benachrichtigungen von Bescheid. Du kannst das selbst aufheben — so geht es:

Das bekommst du
  1. Tippe in Safari auf „Teilen“ (das Quadrat mit dem Pfeil nach oben).
  2. Wähle „Zum Home-Bildschirm“ und tippe auf „Hinzufügen“.
  3. Öffne Bescheid vom Home-Bildschirm und schalte die Benachrichtigungen dort ein.

Du brauchst iOS 16.4 oder neuer.

Wir speichern nur die Adresse, die dein Browser vergibt, und deine Themenwahl — keinen Namen, keine E-Mail. Datenschutz

App

Bescheid auf deinen Startbildschirm

  1. Tippe in der Leiste von Safari auf Teilen — bei neueren iPhones steckt es in einem Menü der Leiste: „…“ rechts oder das Seitenmenü links.
  2. Wähle „Zum Home-Bildschirm“.
  3. Tippe auf „Hinzufügen“. Fertig — öffne Bescheid ab jetzt vom Home-Bildschirm.
  1. Tippe oben rechts in Chrome auf das Menü ⋮.
  2. Wähle „Installieren und Verknüpfung erstellen“ — in älteren Versionen heißt es „App installieren“.
  3. Bestätige mit „Installieren“. Fertig.
  1. Klicke in der Adressleiste auf das Installieren-Symbol — oder öffne das Browser-Menü.
  2. Wähle „Bescheid installieren“.
  3. Bescheid öffnet danach in einem eigenen Fenster, ohne Browserleiste.

Lieber im Video ansehen

Kein App-Store, keine Anmeldung. Bescheid lädt nichts von fremden Servern und legt nur auf deinem Gerät ab, was du gelesen hast.