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Wirtschaft Von der Bescheid-Redaktion aus der Morgenausgabe vom

Telekom-Display-Werbung war rechtswidrig

Urteil vom 17.09.2026, nicht rechtskräftig – als Nächstes entscheidet das Oberlandesgericht Köln.

Symbolbild zu „Telekom-Display-Werbung war rechtswidrig“
Ausschnitt · Symbolbild: Nirjhar Basak / Pexels · Quelle

Die Telekom durfte die Netzanzeige auf den Smartphones ihrer Kunden nicht für Werbung nutzen. Das hat das Landgericht Köln am 17. September 2026 nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden, wie der Verband am Montag, 26. Oktober, mitteilte. Statt der gewohnten Netzkennung hatten viele Telekom-Kunden den Slogan „Im besten Netz“ auf dem Display gesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach Angaben des vzbv hatte die Telekom im Januar 2026 im Zuge einer Werbekampagne die Kennung „Telekom.de“ durch ihren Werbespruch ersetzt. Abschalten konnten die Kunden die Anzeige nicht. Das Gericht wertete die Aktion als unzumutbare Belästigung: Die meisten Betroffenen würden zunächst glauben, mit ihrer Netzverbindung stimme etwas nicht. Zudem warnte das Landgericht, solche Werbeaktionen könnten Schule machen.

Die Telekom hat gegen das Urteil mit dem Aktenzeichen 33 O 55/26 Berufung eingelegt, auch der Deutschlandfunk berichtete darüber. Über den Fall entscheidet nun das Oberlandesgericht (OLG) Köln unter dem Aktenzeichen 6 U 103/26.

Bilder im Video (Ausschnitte): Symbolbild: Nirjhar Basak / Pexels · Quelle · Symbolbild: Denis Mustafaev / Pexels · Quelle · Symbolbild: Ramon Karolan / Pexels · Quelle · Symbolbild: Durgesh Kumar / Pexels · Quelle · Videoclip: Pexels · Quelle

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