150-Euro-Zollfreigrenze für Pakete fällt
Händler und Plattformen, die aus Nicht-EU-Ländern direkt an EU-Kunden verkaufen, gelten als Importeure.
Für Pakete mit einem Warenwert unter 150 Euro fällt in der Europäischen Union (EU) die Zollfreigrenze weg. Darauf haben sich das Europäische Parlament und der Rat der EU geeinigt, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch, 28. Oktober, mit. Ziel ist, die Zollbehörden und die Paketkontrollen zu stärken. Nach Angaben des Europäischen Parlaments wurde die Freigrenze in einem eigenen, mit der Zollreform verbundenen Gesetzgebungsverfahren abgeschafft.
Übergangsweise gilt laut Parlament seit dem 1. Juli 2026 für berechtigte Sendungen mit geringem Wert ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Warenkategorie. Diese Regel soll bis zum 1. Juli 2028 gelten. Danach fallen für diese Waren die regulären Zolltarife an.
Davon getrennt hat die EU ihren Zollkodex reformiert. Das Parlament billigte am 16. September in zweiter Lesung den Standpunkt des Rates, die Verordnung (EU) 2026/2108 erschien am 19. September im Amtsblatt. Händler und Plattformen, die Waren aus Nicht-EU-Ländern im Fernabsatz direkt an Kunden in der EU verkaufen, gelten danach als Importeure. Sie müssen den Zollbehörden alle nötigen Daten liefern, Abgaben zahlen oder absichern und dafür sorgen, dass die Waren EU-Recht entsprechen.
Hinzu kommt eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für kleine Sendungen aus dem Fernabsatz, die die Mitgliedstaaten spätestens ab dem 1. November 2026 erheben müssen. Die EU-Kommission hat sie am 21. September auf 2 Euro je Artikel festgesetzt; Parlament und Rat müssen den Rechtsakt noch prüfen. Zahlen soll die Gebühr nach der Einigung vom März dieselbe Stelle, die auch die übrigen Zollabgaben für das Paket trägt, damit die Kosten nicht auf die Verbraucher abgewälzt werden.
Bilder im Video (Ausschnitte): Foto: Raimond Spekking / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0 · Archivbild · Symbolbild: William Buzeichuk / Pexels · Quelle · Symbolbild: Nirjhar Basak / Pexels · Quelle
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