Bis zu 3 Wochen im Jahr einberufbar
Dauer richtet sich nach früherer Dienstzeit – Ablehnen nur noch unter bestimmten Bedingungen
Laut Entwurf zählt die frühere Dienstzeit: Wer bis zu einem Jahr gedient hat, kann bis zu drei Wochen pro Jahr einberufen werden. Wer bis zum dreißigsten Juni 2011 ausschließlich Grundwehrdienst geleistet hat, soll freiwillig bleiben.
Bilder im Video (Ausschnitte): Foto: Reservistenhelfen / Wikimedia Commons / CC BY 4.0 · Archivbild · Videoclip: Pexels · Quelle
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