EuGHBank muss schnell erstatten
Grobe Fahrlässigkeit ändert die Erstattungspflicht nicht; die Beweislast liegt bei der Bank.
Laut Europäischem Gerichtshof muss die Bank auch bei grober Fahrlässigkeit des Kunden nicht autorisierte Zahlungen grundsätzlich unverzüglich erstatten, spätestens bis Ende des folgenden Geschäftstags. Du musst sie sofort informieren. Zurückfordern darf sie erst später, muss grobe Fahrlässigkeit beweisen.
Bilder im Video (Ausschnitte): Symbolbild: cottonbro studio / Pexels · Quelle · Symbolbild: Christina & Peter / Pexels · Quelle · Symbolbild: Ann H / Pexels · Quelle · Foto: Vyacheslav Argenberg / Wikimedia Commons / CC BY 4.0 · Archivbild · Videoclip: Pexels · Quelle
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