„Klimaneutral“ per Zertifikat: verboten
Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/825 im Wettbewerbsrecht – die Sonderregel für Altware endet am 27.09.2028.
Ab Sonntag gelten neue Regeln gegen Greenwashing. „Klimaneutral“ auf der Packung ist dann verboten, wenn die Neutralität nur über gekaufte Zertifikate entsteht. Pauschale Öko-Versprechen ohne Nachweis sind unzulässig. Für schon produzierte Ware gibt es eine Übergangsregel bis September 2028.
Bilder im Video (Ausschnitte): Symbolbild: ROMAN ODINTSOV / Pexels · Quelle · Symbolbild: Ron Lach / Pexels · Quelle · Symbolbild: Thirdman / Pexels · Quelle · Symbolbild: https://kaboompics.com/ / Pexels · Quelle · Videoclip: Pexels · Quelle
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