E-Scooter-UnfallVerleiher haftet mit
Für E-Scooter gelten dann dieselben Haftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge – ab dem ersten Tag des Quartals nach der Verkündung.
Angefahren von einem Leih-E-Scooter? Künftig kannst du auch die Verleihfirma haftbar machen. Der Bundesrat hat die Neuregelung am Freitag gebilligt. Bisher kamen Opfer oft schwer an Schadensersatz, weil sie den Fahrer nicht ermitteln konnten, begründet die Bundesregierung.
Bilder im Video (Ausschnitte): Symbolbild: Arlind D / Pexels · Quelle · Symbolbild: Arlind D / Pexels · Quelle · Foto: AlanyaSeeburg / Wikimedia Commons / CC0 · Archivbild · Videoclip: Pexels · Quelle
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