Mangel? Händler muss ran, nicht Hersteller
Laut Verbraucherzentrale Bundesverband haftet für Produktmängel der Verkäufer – er ist dein Vertragspartner.
Gerät kaputt? Dann ist der Händler dran, nicht der Hersteller. Das Landgericht Ingolstadt hat MediaMarkts Onlineshop verboten, Kunden bei Mängeln an den Hersteller zu verweisen. Auslöser: ein Kühl-Gefrier-Gerät mit Dauer-Piepton. Urteil vom vierundzwanzigsten Juli, nicht rechtskräftig.
Bilder im Video (Ausschnitte): Symbolbild: cottonbro studio / Pexels · Quelle · Symbolbild: Jep Gambardella / Pexels · Quelle · Symbolbild: Meruyert Gonullu / Pexels · Quelle · Videoclip: Pexels · Quelle
Mehr davon? Abonnier Bescheid auf YouTube.
Jede Ausgabe in voller Länge, auch alle Spezials.
-
YouTube
Jede Ausgabe in voller Länge, auch alle Spezials.
Abonnieren -
Facebook
Hier wird diskutiert: Ausgabe sehen, Meinung sagen.
Folgen -
Instagram
Jeden Morgen um 6:30 im Feed.
Folgen -
TikTok
Der Überblick in 60 bis 90 Sekunden.
Folgen
Push-Nachrichten
Eilmeldungen aufs Handy
Wenn etwas Wichtiges passiert, sagen wir es dir sofort. Auf Wunsch auch die Morgen- und die Feierabendausgabe. Jederzeit abstellbar.
Wir speichern nur die Adresse, die dein Browser vergibt, und deine Themenwahl — keinen Namen, keine E-Mail. Datenschutz



