Kasse erhöht — und sagt dir nichts
Das Sonderkündigungsrecht gilt weiter: Kündigen kannst du bis zum Ende des Monats, in dem der Beitrag erstmals steigt.
Seit Anfang August müssen die Krankenkassen nicht mehr mitteilen, wenn sie den Zusatzbeitrag erhöhen. Das Sonderkündigungsrecht bleibt — du musst die Erhöhung nur selbst bemerken. 76 Prozent der gesetzlich Versicherten wissen davon nichts, sagt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Wann hast du zuletzt auf deinen Zusatzbeitrag geschaut? Schreib's uns in die Kommentare.
Bilder im Video (Ausschnitte): Symbolbild: Mikhail Nilov / Pexels · Quelle · Symbolbild: Leeloo The First / Pexels · Quelle · Symbolbild: RDNE Stock project / Pexels · Quelle · Videoclip: Pexels · Quelle
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