Haftbefehl seit dem 4. September
Die Vorwürfe sind bislang Verdacht — ein Gericht hat nicht entschieden.
Gegen den Mann besteht ein Haftbefehl, den das Amtsgericht Cottbus am vierten September erließ. Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt wegen des Verdachts der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und der Störung öffentlicher Betriebe. Weitere Tatbestände werden geprüft. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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