Gericht kippt Trinkgeld-Klausel
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die Klausel geklagt.
Das Kammergericht Berlin hat entschieden: Lieferando darf die Erstattung eines vorab gezahlten Trinkgeldes nicht generell ausschließen. Die Klausel in den Geschäftsbedingungen ist unwirksam. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Kommt dein Trinkgeld beim Fahrer an? Schreib's uns in die Kommentare.
Bilder im Video (Ausschnitte): Symbolbild: Norma Mortenson / Pexels · Quelle · Symbolbild: Grześ Zadykowicz / Pexels · Quelle · Symbolbild: Kampus Production / Pexels · Quelle · Videoclip: Pexels · Quelle
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