EuGH bremst Vodafone
Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist Prozesspartei; Beträge und Fristen nennt die Mitteilung nicht.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Telekommunikationsanbieter dürfen Vertragsbedingungen nicht unbegrenzt einseitig ändern. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen Vodafone. Wer im Klageregister der Sammelklage steht, kann nach Angaben des Verbands auf Rückzahlungen hoffen. Hat dein Anbieter dir schon die Preise erhöht? Schreib's uns in die Kommentare.
Bilder im Video (Ausschnitte): Foto: Kjell Kettelhut / Wikimedia Commons / CC BY-SA 4.0 · Archivbild · Foto: Dimitris Avramopoulos / Wikimedia Commons / CC BY-SA 2.0 · Archivbild · Symbolbild: ŠIBaj TV / Pexels · Quelle · Videoclip: Pexels · Quelle
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